Wichtig: Fristverlängerung für die Einreichung der Abstracts
Nach Anregung mehrerer Interessenten wird die Frist für die Einreichung der Abstracts für Ihre Kongressbeiträge bis 15. Januar 2016 verlängert.
Die Mitteilung über die Annahme Ihres Kongressbeitrags erfolgt bis zum 25. Januar 2016.
Nach Anregung mehrerer Interessenten wird die Frist für die Einreichung der Abstracts für Ihre Kongressbeiträge bis 15. Januar 2016 verlängert.
Die Mitteilung über die Annahme Ihres Kongressbeitrags erfolgt bis zum 25. Januar 2016.
Institut für Human- und Sozialwissenschaften Ankündigung
des 2. Panhellenischen Kongress
1- 3April 2016 Iraklion, Kreta, Griechenland
Wichtige Termine
Deadline zur Abstract-Einreichung: Mitteilung über die Annahme Ihres Kongressbeitrags: Deadline zur Beitragseinreichung: Eröffnung des Kongresses: |
15. Januar 2016 bis zum 25. Januar 2016 28. Februar 2016 1. April 2016 |
Das Institut für Human- und Sozialwissenschaften freut sich LehrerInnen bzw. ErzieherInnen, WissenschaftlerInnen, Angestellte und Führungskräfte der lokalen Selbstverwaltungeinrichtungen auf dem 2. Panhellenischen Wissenschaftlichen Kongress mit Beteiligung internationaler WissenschaftlerInnen begrüßen zu können.
Das Thema des Kongresses lautet:
"Lokale Selbstverwaltung, Ausbildung und Lebenslanges Lernen. Bildung und Kultur als Grundsätze der regionalen Entwicklung."
Ziele des Kongresses sind:
Der Kongress impliziert:
a. Vorträge
b. Thematische Symposien
c. Poster
d. Workshops
Folgende Themenschwerpunkte sollen in den Tagungseinheiten beleuchtet werden:
Wir laden Sie sehr herzlich ein, Beiträge zu diesen Themenschwerpunkten bis zum 15.Januar einzureichen. Die Einreichung der Abstracts erfolgt elektronisch über http://iake.weebly.com/. Bitte entnehmen Sie die technische Hinweise der Webseite.
Das wissenschaftliche Komitee entscheidet anschließend bis zum 25. Januar über die Teilnahme. Der erweiterte Beitrag ist dann bis zum 28. Februar einzureichen, damit die Veröffentlichung im Programmheft des Kongresses erfolgen kann.
Maximal dürfen zwei Beiträge pro ReferentIn (als Erst- oder Zweitautor) eingereicht werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass Beiträge von mehr als drei Autoren nicht angenommen werden können.
Die Gebühr für die Teilnahme am wissenschaftlichen Programm (mit Vortrag oder Poster) beträgt 50 Euro pro ReferentIn und sie impliziert die Kongressmappe, den Abstractband, die Teilnahmebestätigung sowie kostenlose Tee- und Kaffeepausen. Die Bezahlung der Kongressgebühr erfolgt nach der Bestätigung der Teilnahme.
Die Gebühr für einfache Kongressteilnahme beträgt 10 Euro und beinhaltet: die Kongressmappe, den online Abstractband, die Teilnahmebestätigung sowie kostenlose Tee- und Kaffeepausen.
Der Zeitraum für die Entrichtung der Teilnahmegebühr wird noch angekündigt.
Weitere Information finden Sie auf der Webseite: http://iake.weebly.com/.
Per Mail erreichen Sie uns über: [email protected].
Wir freuen uns auf Ihre Abstracts!
Das Thema des Kongresses lautet:
"Lokale Selbstverwaltung, Ausbildung und Lebenslanges Lernen. Bildung und Kultur als Grundsätze der regionalen Entwicklung."
Ziele des Kongresses sind:
- Förderung des wissenschaftlichen Austausches hinsichtlich der Rolle und des Sinns der Selbstverwaltung
- Anregungen für die neuen Aufgaben der lokalen Selbstverwaltung unter den gegenwärtigen sozio-ökonomischen Bedingungen der vielschichtigen Krise und die Verantwortung der Institutionen
- Präsentation von Forschungsarbeiten und neuen Daten
- Förderung der Zusammenarbeit von Schulgemeinschaft und zuständigen Personen und Gruppen der Lokalgemeinschaft
- Chancen und Möglichkeiten einer Zusammenarbeit von Schule und lokalen Selbstverwaltungsorganen bei der Entwicklung der schulischen Infrastruktur
- Förderung von Bildungsstrategien, die den Austausch, die Kooperation, die Innovation und die Bildungsfreiheit implizieren
- Institutionelle Verpflichtungen der Stadtgemeinden im Hinblick auf die Bildung
Der Kongress impliziert:
a. Vorträge
b. Thematische Symposien
c. Poster
d. Workshops
Folgende Themenschwerpunkte sollen in den Tagungseinheiten beleuchtet werden:
- Regionale Verwaltung und lokale Selbstverwaltung
- Sozialstaat, Sozialpolitik und Selbstverwaltung
- Europäische Politik und Selbstverwaltung
- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Selbstverwaltung
- Bürgergemeinde und lokale Selbstverwaltung
- Kultur- und Bildungsorgane in lokaler Selbstverwaltung
- Die Rolle der Bildung und die Struktur der Selbstverwaltung
- Einfluss der lokalen Selbstverwaltung auf die Bildungspolitik
- Schulprogramme und Lokalgemeinschaft
- Bildung und lokale Selbstverwaltung in der Europäischen Union
- Innovationen und neue Technologien
- Moderne Ansätze im Bereich des lebenslangen Lernens
- Innovative Aktivitäten, die die kulturelle, touristische und gesellschaftliche Entwicklung fördern
- Bildungspolitik mit Bezug auf die lokale Selbstverwaltung
- Kulturpolitik und Verwaltung
- digitale Programme und intelligente Städte
- Ausbildung, Wirtschaft und unternehmerische Initiativen
- Religionskultur, Bildung und lokale Selbstverwaltung
- Dezentralisierung der Bildung und regionale Entwicklung
- Bildungseinrichtungen der lokalen Selbstverwaltung (Sonderschul-, Vorschul- und Weiterbildung)
- Kulturelle Unterschiede und soziale Ungleichheit
- Migration, interkulturelle Bildung und Selbstverwaltung
- Gefährdete soziale Gruppen und Zugänglichkeit
- Anregungen für die externe Orientierung und die Zusammenarbeit der Schulgemeinschaft mit der Lokalgemeinschaft
- Elternvereine und ihre Signifikanz in der Schulgemeinschaft
- Umweltpolitische Konzepte in der Schulinfrastruktur
- Organisation und Verwaltung der Schulausschüsse
- Kooperationsaktivitäten zwischen den lokalen Selbstverwaltungsorganen und dem
Wir laden Sie sehr herzlich ein, Beiträge zu diesen Themenschwerpunkten bis zum 15.Januar einzureichen. Die Einreichung der Abstracts erfolgt elektronisch über http://iake.weebly.com/. Bitte entnehmen Sie die technische Hinweise der Webseite.
Das wissenschaftliche Komitee entscheidet anschließend bis zum 25. Januar über die Teilnahme. Der erweiterte Beitrag ist dann bis zum 28. Februar einzureichen, damit die Veröffentlichung im Programmheft des Kongresses erfolgen kann.
Maximal dürfen zwei Beiträge pro ReferentIn (als Erst- oder Zweitautor) eingereicht werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass Beiträge von mehr als drei Autoren nicht angenommen werden können.
Die Gebühr für die Teilnahme am wissenschaftlichen Programm (mit Vortrag oder Poster) beträgt 50 Euro pro ReferentIn und sie impliziert die Kongressmappe, den Abstractband, die Teilnahmebestätigung sowie kostenlose Tee- und Kaffeepausen. Die Bezahlung der Kongressgebühr erfolgt nach der Bestätigung der Teilnahme.
Die Gebühr für einfache Kongressteilnahme beträgt 10 Euro und beinhaltet: die Kongressmappe, den online Abstractband, die Teilnahmebestätigung sowie kostenlose Tee- und Kaffeepausen.
Der Zeitraum für die Entrichtung der Teilnahmegebühr wird noch angekündigt.
Weitere Information finden Sie auf der Webseite: http://iake.weebly.com/.
Per Mail erreichen Sie uns über: [email protected].
Wir freuen uns auf Ihre Abstracts!

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